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BBK 12/2005 S. 4505

Verzeichnis der Wirtschaftszweige als Grundlage für die Gewährung von Investitionszulage

Ob ein Betrieb zum verarbeitenden Gewerbe zählt und damit Anspruch auf die erhöhte InvZul hat, bestimmt sich grundsätzlich nach dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnis der Wirtschaftszweige (). ▶ Anmerkung von RiFG Bernd Rätke, Berlin: Betriebe des verarbeitenden Gewerbes erhielten bislang eine erhöhte InvZul (§ 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 2 Abs. 7, Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1999) und sollen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 2005 auch weiterhin Anspruch auf eine – allerdings normale – Zulage haben. Der BFH bestätigt mit seinem Urteil seine bisherige Rechtsprechung, nach der die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe im Interesse der Rechtssicherheit in engster Anlehnung an die vom Statistischen Bundesamt vorgenommene Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ...

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