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Abgabenordnung; | Rückforderung einer Doppelerstattung durch das Finanzamt (§§ 37, 218 AO)
Kommt es infolge einer fehlerhaften Abrechnung in einem geänderten ESt-Bescheid zu einer doppelten Erstattung zuviel gezahlter Steuern, so steht dem durch Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO) geltend gemachten Rückforderungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO) des FA die formelle Bestandskraft der Abrechnungsverfügung im geänderten ESt-Bescheid nicht entgegen. Die zivilrechtlichen Grundsätze über den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) sind im Steuerrecht nicht anwendbar ().