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Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls obliegt es dem Steuerberater, substantiiert die Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass er die Schulden im Griff hat. Die Einlassung, die Banken würden sich mit einem gewissen Prozentsatz ihrer Forderungen zufrieden geben, reicht dazu nicht aus. Vielmehr bedarf es dazu der Vorlage eines Tilgungsplans, aus dem sich die weitere wirtschaftliche Entwicklung ergibt.