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FG Niedersachsen 22.12.2004 3 K 582/03, NWB direkt 24/2005 S. 9
Steuerklasse für Pflegekind
Ein Pflegekind des Erblassers ist der Steuerklasse III des § 15 ErbStG zuzuordnen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen dagegen nicht.