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Nachweis der Vermietungsabsicht Voraussetzung für Vorsteuerabzug
Für den Vorsteuerabzug in der Investitionsphase gilt der Grundsatz des „Sofortabzugs”. Der Vorsteuerabzug ist bereits in dem Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum zu gewähren, wenn sich auf Grund objektiver Umstände im Zeitpunkt des Bezugs der Bauleistungen ergibt, dass Räume steuerpflichtig vermietet werden sollen.