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Vorsteueraufteilung für gemischt-genutztes Grundstück
Saniert der Unternehmer ein anschließend teils zu eigenen Wohnzwecken, teils umsatzsteuerfrei und im Übrigen umsatzsteuerpflichtig vermietetes Wohn- und Geschäftshaus, ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge, die den einzelnen Gebäudeteilen nicht direkt zugeordnet werden können, nach dem Verhältnis der mit den einzelnen Gebäudeteilen erzielten bzw. erzielbaren Umsätze als sachgerechte Schätzung i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG anzuerkennen. Anmerkung: Das FG hat damit gegen das (BStBl 2004 I S. 1125, Tz. 10) entschieden.