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Besteuerung der Altersversorgung
Wahlrechte sind bis spätestens 30. Juni 2005 auszuüben
Seit Jahresbeginn gelten im Bereich der privaten und gesetzlichen wie auch der betrieblichen Altersversorgung viele neue Regelungen. Teilweise hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, wie seine Altersversorgung in Zukunft versteuert werden soll. Soweit ein Wahlrecht besteht, muss dieses bis zum ausgeübt werden, anderenfalls gilt das neue Recht.
Direktzusage und Unterstützungskasse
Für den Bereich der Direktzusage und der Unterstützungskasse haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Beiträge zu diesen Versicherungen können grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei gezahlt werden. Die späteren Auszahlungen unterliegen hingegen in voller Höhe der Besteuerung.
Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung
In Zukunft gilt: Jährlich kann ein Betrag in Höhe von bis zu 4 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (für 2005: jährlich 2 496 € / monatlich 208 €) steuerfrei gezahlt werden. Darüber hinaus kann ein weiterer Betrag von jährlich 1 800 € steuerfrei gezahlt werden, wenn kein Vertrag vorliegt, für den aufgrund einer Übergangsregelung weiterhin die Pauschalversteuerung gilt. S. 2
Beiträge zur Sozialversicherung sind...