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Urheberrecht | Vermarktung älterer Spielfilmverwertungsverträge auf DVD
Bei der Vermarktung eines digital gespeicherten Films zum Abspielen auf einem eigenen Wiedergabegerät (DVD) handelt es sich nicht um eine gegenüber der Vermarktung herkömmlicher Videokassetten neue Nutzungsart i. S. des § 31 Abs. 4 UrhG. Bloße technische Neuerungen, die eine neue Verwendungsform kennzeichnen, reichen nach der st. Rspr. des BGH für sich genommen nicht aus, um eine neue Nutzungsart anzunehmen. Die DVD-Zweitauswertung von Spielfilmen stellt im Verhältnis zur herkömmlichen Vermarktung auf Videokassetten keine wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform dar ().