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BFH 14.12.2004 VIII R 59/02, NWB 24/2005 S. 192

Einkommensteuer | Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind

Zu dem individuellen behinderungsbedingten Mehraufwand eines behinderten Kindes gehören alle mit einer Behinderung unmittelbar und typisch zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen, z. B. Wäsche, Hilfeleistungen, Erholung, typische Erschwernisaufwendungen. Erfolgt insoweit seitens des Steuerpflichtigen kein Einzelnachweis, kann der maßgebliche Behinderten-Pauschbetrag als Anhalt für den betreffenden Mehrbedarf dienen. Neben dem Pauschbetrag ist ein Einzelnachweis von Aufwendungen, die mit dem Pauschbetrag abgegolten werden sollen, nicht zulässig. Zusätzlich zu dem Behinderten-Pauschbetrag können allenfalls noch Fahrtkosten in angemessenem Umfang geltend gemacht werden. Hält der Arbeitslohn, den ein behindertes Kind von einer seinem Vater gehörenden GmbH erhält, einem Fremdvergleich n...

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