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Finanzgerichtordnung | Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses
Ein Verweisungsbeschluss, der unter Verstoß gegen den Grundsatz der sog. perpetuatio fori (Grundsatz der fortdauernden Zuständigkeit des einmal angerufenen Gerichts) ergeht, kann gemäß NWB JAAAB-54369 wegen offensichtlicher Fehlerhaftigkeit unwirksam sein. Dazu führt der Senat weiter aus: Durch diesen Grundsatz der sog. perpetuatio fori bzw. Kontinuitätsgrundsatz soll verhindert werden, dass bei jeder Veränderung eines die Zuständigkeit begründenden Umstands ein neues Gericht mit dem Rechtsstreit befasst wird. Hat ein Kläger demnach bei einem – nach der prozessrechtlichen Ordnung zuständigen – Gericht Klage erhoben, ist in aller Regel jeder weitere Zuständigkeitsstreit ausgeschlossen. Allerdings muss ein Gericht seine Zuständigkeit im Falle einer Änderung des Str...