Begriff der Vermittlung in§ 4 UStG;
Bezug: BStBl 2003 II S. 958 (BStBl 2004 I S. 1199)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im o.g. enthaltene Nichtbeanstandungsregelung um ein halbes Jahr verlängert.
Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn vor dem erbrachte Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen – als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom BFH in dem o.g. Urteil geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF v. - IV A 6
-S 7160 a - 34/05
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2005 I Seite 711
FAAAB-54421