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Umsatzsteuer; | ermäßigter Steuersatz für Konzertveranstaltungen durch Solisten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1980)
Veranstaltet ein Solist ein Konzert, unterliegen diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz (). Da entgegen dem ursprünglichen Wortsinn auch Solokonzerte ,,Konzerte'' sind und die Steuerbegünstigung in erster Linie dem Konzertbesucher zugute kommen soll, muß die Begünstigung unabhängig davon gelten, ob der Solist die Konzerte selbst veranstaltet oder eine Konzertagentur Veranstalterin der Konzerte ist.