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Einkommensteuer; | staatlich geprüfter Betriebswirt DV (§§ 15, 18 EStG)
Ein selbständig tätiger ,,Staatlich geprüfter Betriebswirt DV'', der typische Tätigkeitsfelder eines EDV-Beraters abdeckt und betriebliche Problemlösungen erarbeitet, ist weder als beratender Betriebswirt noch als Ingenieur anzusehen, noch übt er eine einem beratenden Betriebswirt oder einem Ingenieur ähnliche Tätigkeit aus (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. - 6 K 324/90).