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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 959/01 Erb EFG 2005 S. 1451 Nr. 18

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG § 12 Abs. 1ErbStG § 12 Abs. 2; BewG § 9 Abs. 2 Satz 1BewG § 9 Abs. 2 Satz 2BewG § 9 Abs. 2 Satz 3BewG § 11 Abs. 2 Satz 2

Nicht zu berücksichtigende Umstände bei der Wertermittlung nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

  1. Die Teilentgeltlichkeit der Übertragung von GmbH-Anteilen kann nach Maßgabe der bestandskräftigen zeitnahen Anteilsbewertungen nach dem Stuttgarter Verfahren festgestellt werden, wenn sich deren Ergebnis nicht als offensichtlich unzutreffend erweist.

  2. Besondere Lebensumstände der Gesellschafter, die die Wertfindung mit dem Ziel der Sicherung der Generationennachfolge bestimmt haben, bleiben bei der objektiven Wertbestimmung außer Betracht.

  3. Die Bereicherung des Zuwendungsempfängers ist nach dem Willen des Zuwendenden nicht nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile gerichtet, wenn dieser sich krankheitsbedingt von seiner Beteiligung trennen und aus damit zusammenhängenden Sicherungsgeschäften entlassen werden will.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1451 Nr. 18
QAAAB-54238

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.02.2005 - 4 K 959/01 Erb

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