Erbschaftsteuerliche Nachversteuerung von Betriebsvermögen
bei Pachtung zuvor übertragener wesentlicher Betriebsgrundlagen
Leitsatz
Eine Vorschenkung von
Betriebsvermögen ist im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung ohne Abzug
des bislang gewährten Freibetrages nach zu versteuern, wenn innerhalb der
Bindungsfrist eine wesentliche Betriebsgrundlage durch Betriebsaufspaltung auf
eine neu gegründete Besitzgesellschaft übertragen und von dieser
zurückgepachtet worden ist.
Ob eine Veräußerung
vorliegt, ist allein nach zivilrechtlichen Maßstäben zu bestimmen.
Ein Absehen von der
Nachversteuerung aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen kommt jedenfalls
dann nicht in Betracht, wenn dem übertragenden Unternehmen kein
Veräußerungserlös zugeflossen und bei ihm im betrieblichen
Interesse verwendet worden ist.
Der geänderten
Steueranrechnung für den Vorerwerb steht die hierfür zwischenzeitlich
eingetretene Festsetzungsverjährung nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1138 Nr. 14 KÖSDI 2005 S. 14782 Nr. 9 WAAAB-54236
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.02.2005 - 4 K 1218/03 Erb
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