Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV 6/2005 S. 5

Testamentsvollstreckervergütung ist einkommensteuerpflichtig

Die vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt, auch soweit sie eine angemessene Höhe überschreitet, nach dem im Regelfall nicht der Erbschaftsteuer, sondern in vollem Umfang der Einkommensteuer. Hängt die Vergütung tatsächlich und rechtlich mit der Testamentsvollstreckung zusammen, erhält sie der Testamentsvollstrecker nur dann, wenn er sein Amt ausübt. Nur soweit die Vergütung aufgrund besonderer Umstände tatsächlich und rechtlich nicht mit der Testamentsvollstreckung zusammenhängt und daher nicht zu den Einkünften i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG zählt, kommt eine Beurteilung als Vermächtnis i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen