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Kindschaftsrecht; | Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts
Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts v. ist im BGBl 2000 I S. 1479 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Nach der Änderung des § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder Anrecht auf gewaltfreie Erziehung. Außerdem werden die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung auf einen neuen Berechnungsmodus umgestellt. Eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt zukünftig, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages zu leisten. Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in ganz Deutschland gelten für das Beitrittsgebiet weiterhin Besonderheiten.