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BBV 6/2005 S. 4

Darlehenszinsen bei der Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes

Nach dem (BStBl 2004 I S. 464) kann ein Steuerpflichtiger, der ein teilweise vermietetes und teilweise selbst genutztes Gebäude mit Eigenmitteln und Fremdmitteln finanziert, Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, soweit die Darlehensmittel tatsächlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des vermieteten Gebäudeteils verwendet wurden. Inzwischen hat das , Revision eingelegt (Az. des BFH: IX R 58/03), die Verwaltungsauffassung bestätigt, dass keine gesonderte Finanzierung des vermieteten Gebäudeteils vorliegt, wenn der Darlehensbetrag die auf den vermieteten Teil entfallenden Anschaffungskosten übersteigt. Das

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