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IWB Nr. 11 vom Seite 531 Fach 5 Tschechien Gr. 2 Seite 60

Behandlung ausländischer Personengesellschaften in der Tschechischen Republik

Pavel Fekar, LL.M und Mag. Anke Scriba, Deloitte Czech Republic B.V., Prag

I. Einleitung

Seit Anfang der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts wird in Deutschland die Frage nach der Einordnung ausländischer Rechtsgebilde für Zwecke der deutschen Besteuerung diskutiert. Ob eine ausländische Gesellschaft als Mitunternehmerschaft einzustufen ist, bestimmt sich aufgrund eines Vergleichs der Gesellschaftsstruktur, dem sog. Rechtstypenvergleich. Wie dieser Vergleich zu erfolgen hat, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Ein verlässlicher Merkmalskatalog fehlt deshalb.

Der Rechtstypenvergleich erfolgt im Allgemeinen nach Kriterien wie Grad der Bindung der in die Gesellschaft eingebrachten und von ihr erworbenen Wirtschaftsgüter an den Gesellschaftszweck, persönliche Verbundenheit der Gesellschafter, Ausmaß der persönlichen Haftung, Übertragbarkeit der Anteile und Beteiligung an der Gesellschaftsführung. S. 532

Das insbesondere Stellung zur steuerlichen Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten LLC (auf deutsch: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) genommen und bei der Einordnung für Zwecke der deutschen Besteuerung speziell auf folgende Kriterien abgestellt:

  • zentralisier...

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