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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 1719/04 EFG 2005 S. 1151 Nr. 14

Gesetze: StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1, StBerG § 36 Abs. 2 Nr. 1

Keine Zulassung zur Steuerberaterprüfung aufgrund Physikstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung

Ausbildung als Berufskraftfahrer nicht mit kaufmännischer Ausbildung vergleichbar

Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung 2004

Leitsatz

1. Bei einem Physikstudium an einer Technischen Universität (hier: in der ehemaligen DDR) handelt es sich auch dann nicht um ein Hochschulstudium i. S. des § 36 Abs. 1 Nr. 1 3. Alternative StBerG, wenn von ca. 4000 im Rahmen des Studiums vorgesehenen Gesamtstunden ca. 580 (= 14,5 %) auf den Bereich der wirtschaftschaftswissenschaftlichen Ausrichtung entfielen.

2. Eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer in einem VEB stellt keine nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG begünstigte nichtakademische Vorbildung dar, die mit einer kaufmännischen Ausbildung gleichwertig wäre.

3. Eine langjährige berufliche Praxis als Steuerfachgehilfe vor dem Abschluss als Steuerfachwirt kann auf die Sieben-Jahre-Frist nach § 36 Abs. 2 Nr. 1, 3. Alternative StBerG nicht angerechnet werden.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1151 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2005 S. 2846
FAAAB-53838

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 13.04.2005 - 2 K 1719/04

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