Umsatzsteuerbarkeit von Investitionskostenzuschüssen für den Bau einer Kläranlage
Umsatzsteuer 1993
Leitsatz
Investitionskostenzuschüsse, die ein regionales Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsunternehmen in der Rechtsform einer
GmbH von der am Stammkapital beteiligten Stadt für den Bau einer Kläranlage erhält, unterliegen als Entgelt für einen Leistungsaustausch
der Umsatzbesteuerung, wenn die GmbH den von der Stadt weitergeleiteten Zuschuss für die Übernahme der nach den landesrechtlichen
Regelungen hoheitlichen Aufgabe erhält.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 895 Nr. 15 DAAAB-53830
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 11.11.2004 - 2 K 373/03
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