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Kapitalgesellschaft | Veräußerung eigener Anteile
Veräußert eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile an einen Dritten, der bislang nicht Gesellschafter war, so entsteht in Höhe der Differenz zwischen Erlös und Buchwert der eigenen Anteile ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust. Ob eine neben dem Kaufpreis geleistete Zahlung des Dritten (nunmehr Gesellschafter) einen zusätzlichen Kaufpreis oder aber eine Einlage darstellt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (). ▶ Anmerkung von RiFG Bernd Rätke, Berlin: Die A-GmbH, die einen Börsengang anstrebte, erwarb eigene Anteile von ihren Gesellschaftern (Nominalpreis: 33 700 DM) zum Preis von 1 027 000 DM. Sie veräußerte diese Anteile anschließend zum gleichen Preis (1 027 000 DM) an die X-GmbH. Diese verpflichtete sich zudem, einen Betrag von 1 250 000 DM i...BStBl 1998 II S. 781