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Betriebsausgabenabzug bei Privatfahrtenunfall mit Betriebs-Kfz
Die Kosten eines Unfalls mit einem gemischt genutzten Betriebs-Kfz, für das der private Nutzungsanteil durch Ansatz des pauschalen Nutzungswerts ermittelt wird, sind, soweit sie auf Schäden an dem Betriebs-Kfz entfallen, in voller Höhe Betriebsausgaben. Durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind die Unfallkosten für Schäden an einem Betriebs-Kfz unabhängig davon abgegolten, ob der Unfall sich bei einer privaten oder betrieblichen Fahrt ereignet hat. Auch bei einem Unfall während einer privat veranlassten Fahrt kommt neben dem pauschalen Nutzungswert der Ansatz einer zusätzlichen Nutzungsentnahme nicht in Betracht (rkr. , EFG 2005 S. 589).