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Wechselobligo
++ Kernaussagen ++Mit dem Wechselobligo aus weitergegebenen und am Bilanzstichtag noch nicht eingelösten Wechseln ist ein Risiko verbunden, das sowohl durch Einzel- als auch durch Pauschalrückstellungen berücksichtigt werden kann. Das Wechselobligo führt zumindest zu einer Eventualverbindlichkeit mit Ausweispflicht unter der Bilanz. Die Aufgabe entspricht den Anforderungen in der Bilanzbuchhalterprüfung.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Sachverhalt | • | Pauschalrückstellung | ||
II. | Aufgaben | • | Einzelrückstellung | ||
III. | Lösungen | • | Eventualverbindlichkeiten |
I. Sachverhalt
Die Maschinenbau AG tätigt einen großen Teil der Umsätze gegen Akzept und reicht die Wechsel ihrer Hausbank zur Diskontierung ein.
Am Bilanzstichtag () sind noch nicht eingelöste Wechsel im Gesamtwert von 2 400 000 € im Umlauf. Am Tag der Bilanzerstellung () waren noch nicht eingelöste Wechsel für insgesamt 60 000 € im Umlauf. Wie in den Vorjahren liegen keine Anhaltspunkte für eine eventuelle Nichteinlösung dieser Wechsel vor. Dennoch sind in den Vorjahren 3 % der Wechselsumme der am Bilanzstichtag weitergegebenen, aber noch nicht eingelösten Wechsel ausgefallen.
II. Aufgaben
1. Welche Auswirkungen h...