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OFD Münster 17.05.2005 Einkommensteuer Nr. 18/2005, NWB 22/2005 S. 177

Abgabenordnung | Online-Bankauszüge als Belege zur Steuererklärung

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, als Zahlungsnachweise bei der Abgabe von Steuererklärungen anstelle von konventionellen Kontoauszügen ausgedruckte Online-Bankauszüge zu verwenden. Soweit es sich bei den Steuerpflichtigen jedoch um Geschäftskunden handelt, weist die OFD Münster in ihrer Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 18/2005 v. auf Folgendes hin: Allein mit dem Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs auf Papier genügt der Buchführungspflichtige nicht den nach § 147 AO bestehenden Aufbewahrungspflichten, da es sich um ein originär digitales Dokument handelt. Der elektronische Kontoauszug ist folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zu archivieren. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssyst...

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