Bei Fehlen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist der
geldwerte Vorteil nach der sog. 1 % Methode zu berechnen
Leitsatz
Kann der Nachweis der nach Weisung des Arbeitgebers
ausschließlichen geschäftlichen Nutzung eines an einen Arbeitnehmer
überlassenen Firmen-PKW nicht durch ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch geführt werden, so ist ein nach der 1%-Regelung zu bemessender
geldwerter Vorteil für die Privatnutzung des Kfz der Lohnsteuer zu
unterwerfen.
Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es
mehrfach unrichtige oder unvollständige Eintragungen in Bezug auf
Umwegstrecken und Fahrten zur Werkstatt oder Tankstelle enthält.
Vergessene Eintragungen müssen unverzüglich korrigiert werden.
Fundstelle(n): GAAAB-53602
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2003 - 8 K 7307/01 H (L)
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