Kontinuitätsprovisionen unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Leitsatz
Eine neben einer Absatzprovision für die Vermittlung von
Fondsanteilen gewährte Kontinuitätsprovision, deren Höhe von dem
durchschnittlichen Jahresbestand der vermittelten Anteile und damit von dem
dauerhaften Vermittlungserfolg abhängt, ist mangels einer
zusätzlichen, auf die Bindung der Kunden abzielenden Leistung des
Vermittlers Bestandteil des Entgelts für die steuerfreie
Vermittlungsleistung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1274 Nr. 21 EFG 2005 S. 905 Nr. 11 UR 2005 S. 446 Nr. 8 WPg 2005 S. 1185 Nr. 21 TAAAB-53599
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.02.2005 - 5 K 2030/03 U
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