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FG München Urteil v. - 4 K 358/03

Gesetze: BGB § 242, BGB § 119, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Tatsächliche Verständigung bei der Schenkungsteuer

Schenkungsteuer

Hinterziehungszinsen zur Schenkungsteuer

Leitsatz

Einigen sich im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung das Finanzamt und die Beschenkte nach dem Tod des Schenkers rückwirkend darauf, dass ein Schweizer Bankkonto für sie errichtet worden war, so ist dies kein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich der Erben des Schenkers, weil diese tatsächliche Verständigung nur die Beteiligten bindet Eine Anfechtung nach § 119 BGB wegen Inhaltsirrtums, weil die Beschenkte trotz ihrer jahrelangen Abhebungen nichts von ihrer fehlenden Inhaberschaft gewußt habe, ist ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
LAAAB-53593

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FG München, Urteil v. 02.03.2005 - 4 K 358/03

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