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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4531/00 E EFG 2005 S. 946 Nr. 12

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 15

Gewinnerzielungsabsicht bei sog. Generationenbetrieb: Abzustellen ist auf den einzelnen Pächter und die Pachtdauer

Leitsatz

  1. Bei einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb muss der Prognosezeitraum für die Gewinnerzielungsabsicht an der Pachtdauer ausgerichtet werden. Dies gilt auch bei engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Pächter und Eigentümer.

  2. Die Fortführung eines Betriebs zur Minimierung eines voraussichtlich nicht mehr ausgleichbaren Totalverlustes indiziert keine Gewinnerzielungsabsicht.

  3. Soweit der Entnahmegewinn für ein Wohnhaus nach § 52 Abs. 15 EStG außer Ansatz bleibt, ist er für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 946 Nr. 12
HAAAB-53590

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Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2003 - 16 K 4531/00 E

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