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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 3788/02 F EFG 2005 S. 1533 Nr. 19

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 7g Abs. 3 Nr. 3, EStG § 7g Abs. 6

Abzug von Aufwendungen für geplante Investitionen nach § 7g EStG als Betriebsausgaben

Leitsatz

  1. Der Betriebsausgabenabzug für die künftige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern (Ansparabschreibung) setzt bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich die Aufnahme eines gesonderten Abzugspostens für jedes Wirtschaftsgut in die Gewinn- und Verlustrechnung voraus.

  2. Bei Ausweis eines summierten Postens muss zumindest auf eine entsprechend aufgeschlüsselte Anlage Bezug genommen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 22/2005 S. 1055
DB 2005 S. 2325 Nr. 43
EFG 2005 S. 1533 Nr. 19
AAAAB-53588

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2003 - 12 K 3788/02 F

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