Abzug von Aufwendungen für geplante Investitionen nach
§ 7g EStG als Betriebsausgaben
Leitsatz
Der Betriebsausgabenabzug für die künftige Anschaffung
oder Herstellung von Wirtschaftsgütern (Ansparabschreibung) setzt bei der
Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich die
Aufnahme eines gesonderten Abzugspostens für jedes Wirtschaftsgut in die
Gewinn- und Verlustrechnung voraus.
Bei Ausweis eines summierten Postens muss zumindest auf eine
entsprechend aufgeschlüsselte Anlage Bezug genommen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 22/2005 S. 1055 DB 2005 S. 2325 Nr. 43 EFG 2005 S. 1533 Nr. 19 AAAAB-53588
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2003 - 12 K 3788/02 F
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