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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 10 V 6438/04 A (E)

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Geldentnahmen durch Angehörige des Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob Geldentnahmen aus einer Kapitalgesellschaft durch – in Generalvollmacht handelnde – Angehörige des Gesellschafters auch dann den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung bei dem Anteilseigner bewirken können, wenn dieser von den zugrunde liegenden Vorgängen weder Kenntnis hatte noch das Handeln der Angehörigen geduldet oder ermöglicht hat.

Fundstelle(n):
INF 2005 S. 451 Nr. 12
KÖSDI 2005 S. 14737 Nr. 8
MAAAB-53584

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 14.02.2005 - 10 V 6438/04 A (E)

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