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Außensteuerrecht | kein Gestaltungsmissbrauch durch Zwischenschaltung einer niederländischen B.V. bei Immobilieninvestition in Deutschland
Die Klin., eine Stiftung niederländischen Rechts, ließ Immobilieninvestitionen im Inland durch zwei niederländische B.V. mit Sitz unter ihrer Adresse durchführen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte durch ungesicherte Darlehen der Klin. Aus den Mieteinnahmen der B.V. konnten die vereinbarten Zinsen nur zu ca. 80 v. H. und eine Tilgung gar nicht geleistet werden. Im wirtschaftlichen Ergebnis lief die beschränkte Steuerpflicht der B.V. (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG; §§ 8 Abs. 1, 2 Nr. 1 KStG) damit leer. Der , nicht amtlich veröffentlicht) bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz (, EFG 2003, S. 1212). Entgegen der Auffassung des FA (Revisionskläger) sah der BFH in der Konstruktion keinen Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO, der zur Zurechnung der Ver...