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Urlaubsrecht | Einsätze beim Technischen Hilfswerk während des Erholungsurlaubs
§ 3 THW Helferrechtsgesetz verbietet eine Benachteiligung von Arbeitnehmern, die an Einsätzen des THW teilnehmen. Deshalb hat ein ehrenamtlicher Helfer des THW, der während seines Erholungsurlaubs zu einem Einsatz herangezogen wird (hier: Elbehochwasser), gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage, in denen er für das THW Dienst verrichten muss ().