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BGH 28.04.2005 III ZR 293/04, NWB 21/2005 S. 175

Mietrecht | Vertragliche Kündigungsgründe beim betreuten Wohnen

Bei Pensionsverträgen in einem Senioren-Wohnheim ist die vertragliche Vereinbarung von Kündigungsmöglichkeiten, die sich an das Heimgesetz anlehnen, zulässig. Die Kündigungsmöglichkeit steht dabei keineswegs im freien Belieben des Betreibers, sondern ist nur gerechtfertigt, wenn die Fortsetzung des Vertrags für diesen eine unzumutbare Härte darstellen würde. In diesem Zusammenhang ist das Interesse des Vertragspartners, in der gewählten Einrichtung auf Dauer bleiben zu können, zu berücksichtigen. Zugleich ist zu beachten, dass mit einer solchen Kündigungsmöglichkeit die Pflicht verbunden ist, dem Bewohner eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen und die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu tragen (; vgl. dazu auch

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