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Bilanzierung | Aufhebung eines Schuldverhältnisses mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung
Die Aufhebung eines für eine bestimmte Laufzeit begründeten Schuldverhältnisses gegen Entschädigung führt nach dem NWB HAAAB-53016 nicht zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens. – Anmerkung: Im Streitfall ist die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens nach § 5 Abs. 5 EStG für Entschädigungen aus der vorzeitigen Auflösung zeitlich befristeter Hausverwalterverträge nicht anerkannt worden. In der Urteilsbegründung hat der Senat unter Hinweis auf zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung deutlich gemacht, dass eine Rechnungsabgrenzung in Betracht kommt, wenn der bilanzierende Empfänger der Entschädigung noch eine zeitlich befristete Leistungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflicht hat.