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Körperschaftsteuer | Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Krankenhäusern
Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. des § 67 AO begründen. Üben sie darüber hinaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist gesondert zu prüfen, ob insoweit ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein weiterer Zweckbetrieb nach Maßgabe der §§ 65, 66 oder 68 AO vorliegt. Zur steuerlichen Beurteilung folgender zusätzlicher Leistungen hat die OFD Düsseldorf in ihrer Verfügung v. - S 2729 A - St 133 NWB AAAAB-53027 Stellung genommen: (1) Überlassung von Fernsprecheinrichtungen und Fernsehgeräten durch das Krankenhaus gegen Entgelt an die Patienten, (2) Personal- und Sachmittelgestellung an eine private Klinik bzw. an eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, (3) Personal- und Sachmittelgestellung an Belegärzte zwecks s...