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Einkommensteuer; | vorzeitige Verfügung über Bausparbeiträge bei Arbeitslosigkeit
Zur Frage, ob bei Vertragskündigung die Auszahlung der Bausparsumme aus einem Bausparvertrag prämienschädlich oder prämienunschädlich ist, wenn der Bausparer Altersübergangsgeld oder Vorruhestandsgeld bezieht, vertritt die folgende Auffassung: Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 WoPG 1992 kann auf Arbeitssuchende, die Altersübergangsgeld nach § 249e AFG und Vorruhestandsgeld nach der Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld v. beziehen, nicht angewendet werden. Diese Regelungen, nach denen die Bezüge gezahlt werden, entsprechen nicht den § 100 AFG (Arbeitslosengeld) und § 134 AFG (Arbeitslosenhilfe). Arbeitssuchende, die derartige Gelder beziehen, sind ebensowenig als Arbeitslose anzusehen wie andere Arbeitssuchende, die Altersruhegeld, Ruhegeha...