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Verwaltungsrecht; | Gefahrhundeverordnung für Nordrhein-Westfalen
Zu Beginn des Jahres 1995 ist die ordnungsbehördliche Verordnung über die Zucht, die Ausbildung, das Abrichten und das Halten gefährlicher Hunde (GefHuVO) in NRW in Kraft getreten (VO v. , GVNW S. 1086, 1040). Auslöser der VO war die mehrjährige Diskussion um die sog. Kampfhunde, die schon 1991 und 1992 zu entsprechenden - allerdings nur bestimmte Rassen erfassenden - Regelungen in Hamburg, im Saarland, in Baden-Württemberg und Bayern führte. Eine rassenspezifische Differenzierung wurde jedoch von Verwaltungsgerichten (vgl. nur VGH Mannheim, NVwZ 1992, 1105) als unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen. Die GefHuVO NW erwähnt keine einzelnen Hunderassen, sondern führt generell für ,,gefährliche Hunde'' i. S. der Definition in § 1 eine Erlaubnispflicht (sog. Hundeführerschein...