Steuerliche Rechtsfolgen nach Aktienzuteilung und Verkauf der zugeteilten Aktien
Leitsatz
Überträgt eine börsennotierte Gesellschaft Anteile, die diese an einer weiteren selbständigen börsennotierten Gesellschaft
hält, unentgeltlich auf ihre Anteilseigner, so liegt darin ein sonstiger Bezug im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Veräußert
der Anteilseigner die ihm zugeteilten Anteile weiter, so realisiert er mangels Anschaffung dieser Anteile kein privates Veräußerungsgeschäft
im Sinne des § 22 Nr. 3 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1449 Nr. 24 EFG 2005 S. 1047 Nr. 13 TAAAB-53239
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.06.2004 - 2 K 2223/02
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