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Verlustabzug aus GmbH-Beteiligungen im Jahr der Verlustrealisierung
Der Verlust aus der Auflösung einer insolventen GmbH ist in dem Jahr zu erfassen, in dem ein Verlust realisiert wurde. Dies ist das Jahr, in dem sowohl feststeht, dass die Kapitalgesellschaft aufgelöst worden ist, als auch feststeht, dass der für die Berechnung des Auflösungsgewinns oder -verlusts maßgebliche Sachverhalt verwirklicht ist.