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Dachneubau bei Gebäudeaufstockung: Herstellungskosten
Wird ein Gebäude um ein zusätzliches Stockwerk aufgestockt und gleichzeitig ein neues Dachgeschoss errichtet, sind die Kosten für den Neuaufbau des Dachs als Herstellungskosten zu werten. Sie können auch nicht insoweit als Erhaltungsaufwand behandelt werden, als sie ohne die Aufstockung bei der Dachsanierung angefallen wären.