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Liebhaberei bei langjährigen Verlusten aus dem Betrieb einer Kanzlei
Langjährige Verluste eines selbständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften bestreitet, sprechen regelmäßig dafür, dass die Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen fortgeführt wird.