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Keine Existenzgründerrücklage für Freiberufler-GbR bei vorheriger Freiberuflertätigkeit eines Gesellschafters
Eine Mitunternehmerschaft ist nur dann als Existenzgründer anzusehen, wenn alle Gesellschafter die Voraussetzungen des § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 EStG erfüllen. Das ist bei einer freiberuflich tätigen GbR nicht der Fall, wenn einer der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung entsprechende freiberufliche Einkünfte in geringfügigem Umfang erzielt hat. Eine Bagatellgrenze sieht das Gesetz insoweit nicht vor.S. 5