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BFH 13.01.2005 V R 35/03, NWB direkt 21/2005 S. 3
Überprüfung der Steuerfestsetzung im Billigkeitsverfahren
Eine bestandskräftige Steuerfestsetzung kann nach § 227 AO nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung – beurteilt nach der Rechtslage bei Steuerfestsetzung – offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.