Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überprüfung der Steuerfestsetzung im Billigkeitsverfahren
Eine bestandskräftige Steuerfestsetzung kann nach § 227 AO nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung – beurteilt nach der Rechtslage bei Steuerfestsetzung – offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.