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Kein wirtschaftliches Eigentum durch Absicherung des Darlehensgebers
Eine Bank, die ein Darlehen zur Bebauung eines Grundstücks gewährt, wird nicht dadurch wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks, dass das Darlehen nicht nur dinglich (durch eine Grundschuld), sondern durch ein bindendes Kaufangebot nebst Auflassungsvormerkung auch schuldrechtlich abgesichert wird. Die tatsächliche Herrschaft über den Grundbereich ist in keiner Weise gegeben.