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Ein Schritt zum gläsernen Steuerbürger
Zugriff der Finanzverwaltung auf inländische Bankkonten
Der zweiten Stufe des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit, dem automatisierten Abruf von Kontoinformationen ab , steht vorerst nichts mehr im Weg. Der Kritik aus der Praxis begegnet die Finanzverwaltung mit ihren „Anwendungsrichtlinien”. Kontenabfragen sind danach nur zielgerichtet und anlassbezogen möglich, ferner muss der Betroffene informiert werden.
Automatisierter Kontenabruf
Der Finanzverwaltung sowie anderen Behörden und Gerichten ist mit § 93b AO n. F. die Möglichkeit zu einem „automatisierten Abruf von Kontoinformationen” eingeräumt worden. Praktisch bedeutet die Neuregelung, dass künftig jeder Finanzbeamte und jeder Beschäftigte, der in einer Behörde über Transferleistungen entscheidet, eine Computerabfrage bei der sog. „Kontenevidenzzentrale”, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet wird, veranlassen kann.
Das BMF trägt der Kritik mit einem Schreiben vom Rechnung, das zu einer Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) geführt hat. Damit liegt eine verbindliche Verwaltungsanweisung vor. S. 4
Kontenabruf für steuerliche Zwecke
Im Einzelfall kann die Finanzbehörde bei inländischen Kreditinstituten üb...