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BBK 10/2005 S. 4498

Arbeitgeberdarlehen: Maßgebender lohnsteuerlicher Zinssatz

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils eines Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber ein Darlehen erhält, kann die FinVerw Durchschnittswerte festsetzen. Die Regelung in Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 mit einem Darlehenszinssatz von 6 % ist nicht am Marktgeschehen orientiert und bindet die Rechtsprechung nicht. Im Jahr 1999 betrug der effektive Zinssatz lt. Bundesbank 4,99 % im Durchschnitt, so dass kein geldwerter Vorteil für ein Arbeitgeberdarlehen mit entsprechender Zinshöhe anzunehmen ist (). ▶ Hinweis: Nach der Regelung in R 31 Abs. 11 LStR 2005 sind Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen als Sachbezüge zu versteuern, wenn die Restschuld 2 600 Euro übersteigt und der Effektivzins 5 % (bis : 5,5 %) unterschreitet. Das FG verlangt eine jährliche marktnahe Festlegung des...

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