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BBK 10/2005 S. 4500

GmbH | Angemessenheit der Vergütung für einen bei mehreren GmbH tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer

Will eine GmbH ihrem Ges.-Gf. eine Vergütung am oberen Rand der Angemessenheits-Bandbreite zahlen und eine vGA vermeiden, so setzt dies grundsätzlich voraus, dass der Geschäftsführer seine Arbeitskraft ausschließlich der GmbH zur Verfügung stellt. Ist der Geschäftsführer hingegen noch für eine andere GmbH (oftmals für eine in einem benachbarten Bundesland ansässige Schwester-GmbH) tätig, so ist i. d. R. ein Abschlag bei der Ermittlung des angemessenen Gehalts vorzunehmen. Die Höhe dieses Abschlags bestimmt sich danach, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer die Mehrfachbelastung bei einem fremden Geschäftsführer berücksichtigt hätte (vgl. , BStBl 2004 II S. 132); als Maßstab kommt hier der Anteil der Tätigkeit für die andere GmbH an der Gesamtarbeitszeit ...

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