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Die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004
Darstellung der wichtigsten Änderungen
Die KStR 2004 v. (BStBl 2004 I Sondernummer 2/2004) gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2004. Sie treten an die Stelle der vorher neun Jahre gültigen KStR 1995. Die aktualisierten KStR sind erstmals Teil eines amtlichen Körperschaftsteuer-Handbuchs, das Anfang 2005 erschienen ist. Wie auch für andere Steuerarten bereits üblich, wird die Finanzverwaltung das Körperschaftsteuer-Handbuch regelmäßig aktualisieren. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen der KStR und bedeutsame Hinweise dargestellt.
I. Steuerpflicht
1. Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht (R 2 KStR)
R 2 Abs. 2 KStR erläutert, dass zu den unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen eingetragene Vereine, wirtschaftliche Vereine und rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen gehören, und weist darauf hin, dass hingegen für rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts ggf. eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG in Betracht kommen kann. S. 1674
R 2 Abs. 4 KStR enthält Aussagen zum Beginn der Steuerpflicht. Bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG (zu denen sowohl die eingetragenen Genossenschaften als auch die nichtrechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften gehören) erstreckt sich die Steuerpflicht bereits auf die mit A...